Prinzipiell müssen Beschilderungen wie die „Stopptafel“ oder das „Vorrang geben“ Dreieck auch von Radfahrern beachtet werden. Wenn keine Bodenmarkierungen oder Hinweisschilder vorhanden sind, gelten die üblichen Verkehrs- und Vorrangregeln (z.B.: Rechtsvorrang) Fußgänger haben auf dem Schutzweg Vorrang und auch Schienenfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge haben immer Vorrang.
Radfahrer sollten zu geparkten Autos, zu vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern sowie Fußgängern einen ausreichenden Abstand einhalten.
Beim Abbiegen müssen unbedingt Handzeichen gegeben werden.
Bei Radfahrerüberfahrten gibt es jedoch spezielle Regeln. Radfahrerüberfahrt ist ein durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter Fahrbahnteil, der für die Überquerung der Fahrbahn bestimmt ist.
Bei ungeregleten Radfahrerüberfahrten gibt es ein Tempolimit von 10 km/h.
Solange sich der Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt befindet, bekommt er vom rechts und links kommenden Verkehr Vorrang.
Wenn ein Radfahrer die Radfahranläge verlässt oder diese endet, hat er Wartepflicht.