„Die Presse“ über Versichern24: Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden

„Die Presse“ berichtete in ihrer Printausgabe am 18.02.2012 darüber, dass bei grob fahrlässigem Handeln, die Versicherung die Leistung verweigern oder stark kürzen kann. Schäden die aufgrund von leicht fahrlässigem Handeln entstehen, sind in der Regel versichert. In vielen Fällen entscheidet erst das Gericht, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftpflichtversicherung kommt nur für jene Schäden auf, die an Dritten passiert sind. Oft kann die Versicherung den Betrag aber vom Versicherer zurückfordern. Ab 30 Euro pro Jahr kann grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsvertrag mitaufnehmen. Jedoch zahlen die Versicherungen auch hier nur bis zu einer Höchstgrenze zwischen 7500 und 15000 Euro. Wird der Schaden vorsätzlich verursacht haften die Versicherungen prinzipiell nicht.