Was sind Tätigkeitsschäden?

Das sind Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung dieser Sachen verursacht werden.

Beispiel:
Ein Bekannter bittet Sie um Hilfe bei der Installation seines neuen Handys. Sie nehmen das Handy in die Hand, um die Menüfunktionen einzustellen. Dabei rutscht Ihnen das Handy aus der Hand, fällt zu Boden und wird beschädigt.

Da der Schaden bei der Verwendung des Handys passiert ist, entsteht ein Tätigkeitsschaden. Dieser Schaden wird üblicherweise nicht gedeckt, sofern die Klausel „Tätigkeitsschäden“ nicht eingeschlossen ist.

Beispiel:
Sie wurden von Ihren Nachbarn zum Abendessen eingeladen. Sie möchten beim Servieren helfen und bringen eine Flasche Wein und Gläser in das Esszimmer. Dabei fallen Ihnen Flasche und Gläser aus den Händen und zerbrechen auf dem Boden. Hier handelt es sich um einen Tätigkeitsschaden, da die Gegenstände bei der Beförderung zu Bruch gegangen sind.

Die Folgeschäden durch Weinflecken und Verunreinigungen am Boden werden jedoch gedeckt, da der Boden nicht aufgrund der „Verwendung“ beschädigt wurde.

Einige Gesellschaften decken automatisch Tätigkeitsschäden ab. Bei anderen können diese gegen einen Aufpreis mitversichert werden.

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