Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für den Hausrat von studierenden Kindern

Für den Wohnungsinhalt von studierenden Kindern am Studienort bietet die Haushaltsversicherung mitunter den gleichen Versicherungsschutz wie am Versicherungsort, allerdings meist mit deutlichen Einschränkungen bezüglich der Betragsgrenzen. Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz bei Übersiedlung

Die Haushaltsversicherung schützt für gewöhnlich die Sachen, die zu Ihrem Wohnungsinhalt gehören, auch während eines Umzuges gegen Beschädigung und Diebstahl, sofern die Haushaltsversicherung auf den neuen Wohnort übertragen wird. Wird die Haushaltsversicherung nicht übernommen, ist es ratsam die alte Versicherung vor der Übersiedelung zu kündigen. Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für Gegenstände in gemieteten Räumen

Meist beinhaltet eine Haushaltsversicherung auch eine so genannte Außenversicherung. Diese gilt für Gegenstände des privaten Gebrauchs, die vorübergehend zu anderen Orten mitgenommen werden, wenn Sie beispielsweise im Urlaub eine Ferienwohnung mieten. Achtung, die Außenversicherung gilt nicht für einen Zweitwohnsitz, sondern nur an vorübergehend gemieteten Orten! Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz im Freien auf dem Grundstück

Gegenstände, die normalerweise im Freien (z.B. Garten, Terrasse oder Balkon) gelagert werden, wie etwa Gartenmöbel, Gartengeräte, Spielgeräte für Kinder, Antennen oder Satellitenschüsseln, (abgesperrte!) Fahrräder, Kinderwägen oder Wäsche, sind meisten im Schutz der Haushaltsversicherung miteinbegriffen.   Je nach Versicherungsbestimmungen sind auch Gartenzäune oder Postkästchen mitversichert. Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz auf gemeinschaftlich genutzten Flächen

Gemeinschaftlich genutzte Räume sind all jene Bereiche, die für alle Hausbewohner (nicht jedoch öffentlich) zugänglich sind wie etwa Stiegenhäuser, Waschräume oder Fahrradräume. In gemeinschaftlich genutzten Bereichen sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung normalerweise Wäsche, Fahrräder, Kinderwägen, Gartengeräte und –möbel geschützt. Achtung, für Fahrräder gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung meistens nur, wenn sie ausreichend gesichert sind! Alle …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in Nebenräumen oder Nebengebäuden

Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind meist auch Gegenstände versichert, die sich in absperrbaren und ausschließlich vom Versicherungsnehmer (und den mitversicherten Personen) genutzten Räumen befinden. Dazu gehören z.B. versperrte Kellerräume, Dachboden oder Nebengebäude. Versichert sind jene Gegenstände, die üblicherweise in diesen Räumlichkeiten gelagert werden wie Regale, Werkzeug, gelagertes Mobiliar, Gartengeräte oder Waschmaschinen, Kühlgeräte, Reiseutensilien, Lebensmittel (auch …

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in den Wohnräumen

Die Haushaltsversicherung versichert Ihr Hab und Gut innerhalb der vier Wände. Darunter fallen für gewöhnlich alle beweglichen Sachen innerhalb der Wohnräume, die privat gebraucht werden. Meist gehören dazu auch Fenster, Türen, Boden-, Wand- oder Deckenbelege und sanitäre und elektronische Installationen. Für Wertgegenstände (das sind z.B. Geld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle oder teure Sammlerstücke) gibt es …

Örtlicher Geltungsbereich: Wo gilt die Versicherung?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung für den Wohnbereich, also in den Wohnräumen. Je nach Versicherungsvertrag sind eingschränkt auch Schäden im Freien, in Nebengebäuden und Nebenräumen, in Stiegenhäusern oder Gemeinschaftsräumen gedeckt. Lesen Sie weiter, um mehr über die örtliche Geltung der Hauhaltsversicherung zu erfahren.

Privathaftpflicht: Schäden durch Ihr Pferd

Kommt jemand durch Ihr Pferd zu Schaden, zum Beispiel wenn es bei einem Ausritt im freien Gelände in Panik gerät und einen Teil der Ernte auf einem Feld ruiniert, so werden die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche für gewöhnlich nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Allerdings können Sie bei Bedarf eine eigene Pferdehaftpflicht Versicherung abschließen oder Ihre …