Rechtsschutz – Allgemeine Bedingungen (ARB 2010)

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Diese Bedingungen stellen ein unverbindliches Muster für Allgemeine Bedingungen in der Rechtsschutz-Versicherung dar. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Einführung und Inhaltsverzeichnis

Bitte beachten Sie, dass nur die Gemeinsamen und die Besonderen Bestimmungen zusammen den Umfang und die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes beschreiben. Die Gemeinsamen Bestimmungen gelten in jedem Fall, die Besonderen Bestimmungen nur soweit, als sie im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbart sind.

Die in den Besonderen Bestimmungen beschriebenen Rechtsschutz-Bausteine (Risken) werden in Form von Rechtsschutz-Kombinationen für Fahrzeughalter, für Arbeitnehmer, für Firmen und freie Berufe, für Landwirte etc. angeboten. Umfang und Preis dieser Kombinationen sind im Tarif geregelt und werden im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbart. Jene Gesetzesstellen, auf die im Rahmen der Bedingungen Bezug genommen wird, finden Sie im Anhang.

Gemeinsame Bestimmungen

  • Artikel 1 Was ist Gegenstand der Versicherung?
  • Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten?
  • Artikel 3 Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich)
  • Artikel 4 Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)
  • Artikel 5 Wer ist versichert und unter welchen Voraussetzungen können mitversicherte
  • Personen Deckungsansprüche geltend machen?
  • Artikel 6 Welche Leistungen erbringt der Versicherer?
  • Artikel 7 Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
  • Artikel 8 Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer zur Sicherung seines Deckungsanspruches zu beachten? (Obliegenheiten)
  • Artikel 9 Wann und wie hat der Versicherer zum Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers Stellung zu nehmen? Was hat bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer über die Art der Vorgangsweise oder die Erfolgsaussichten zu geschehen? (Schiedsgutachterverfahren)
  • Artikel 10 Wer wählt den Rechtsvertreter aus, durch wen und wann wird dieser beauftragt und was hat bei Vorliegen einer Interessenkollision zu geschehen?
  • Artikel 11 Wann können Versicherungsansprüche abgetreten oder verpfändet werden und wann gehen Ansprüche auf den Versicherer über?
  • Artikel 12 Was gilt als Versicherungsperiode, wann ist die Prämie zu bezahlen und wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Artikel 13 Was gilt bei Vergrößerung oder Verminderung des versicherten Risikos?
  • Artikel 14 Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung)
  • Artikel 15 Unter welchen Voraussetzungen verlängert sich der Versicherungsvertrag oder endet er vorzeitig?
  • Artikel 16 In welcher Form sind Erklärungen abzugeben?

Besondere Bestimmungen

  • Artikel 17 Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuge (Fahrzeug-Rechtsschutz) je nach Vereinbarung mit oder ohne Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
  • Artikel 18 Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuglenker (Lenker-Rechtsschutz)
  • Artikel 19 Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich
  • Artikel 20 Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Artikel 21 Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Artikel 22 Beratungs-Rechtsschutz
  • Artikel 23 Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
  • Artikel 24 Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Artikel 25 Rechtsschutz für Familienrecht
  • Artikel 26 Rechtsschutz für Erbrecht

Haftungshinweis

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.