Anzeigepflicht
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen mitzuteilen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind. Wird diese vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, kann der Versicherer vom Vertrag zurück treten oder diesen anfechten. Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer überdies verpflichtet, etwaige Gefahrenerhöhungen mitzuteilen. Tritt ein Schaden ein, gilt für den Versicherungsnehmer die unverzügliche Anzeige- und Auskunftsverpflichtung sowie Schadensabwendungs- und Minderungspflicht.