Regen- und Schmelzwasserschäden

Als Regen- und Schmelzwasserschäden werden bei den meisten Versichern Schäden bezeichnet, die niederschlagsbedingt Schäden im Inneren des versicherten Gebäudes verursachen, insofern diese durch das Dach selbst, Dachrinnen oder verschlossene Türen/Fenster eindringt. Nicht versichert hingegen sind im Regelfall Schäden, die durch das Eindringen von Regen- und Schmelzwasser in geöffnete Dachluken, Öffnungen bei Um- oder Neubauten verursacht werden.