Unterschlagung
Die Unterschlagung gilt als Vermögensdelikt und erfüllt den Strafbestand. Eine Unterschlagung ist die widerrechtliche Aneigung eines Guts zum Zwecke der Selbstbereicherung.
Die Unterschlagung gilt als Vermögensdelikt und erfüllt den Strafbestand. Eine Unterschlagung ist die widerrechtliche Aneigung eines Guts zum Zwecke der Selbstbereicherung.