Für Listenhunde gelten in einigen Ländern spezielle Bestimmungen. Hundehalter sollten sich vor der Ausreise über die im jeweiligen Land vorherrschenden Bestimmungen informieren.

  • Deutschland:

    • Es dürfen keine Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen eingeführt werden.

    • Wenn im Heimatland für den Hund eine Gefährlichkeit vermutet wird, darf er auch nicht nach Deutschland gebracht werden. (Diese Regelung gilt nicht für Hunde im internationalen Reiseverkehr bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen.)

  • Frankreich:

    • Die Einreise von Kampfhunden der 1. Kategorie ist verboten. Dazu zählen: Staffordshire Terrier, American staffordshire Terrier, Mastiff, Tosa und morphologisch ähnliche Hunde.

    • Die Einreise von Hunden, die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, ist verboten.

    • Hunde der 2. Kategorie müssen an öffentlichen Straßen, Plätzen und Verkehrsmitteln Maulkorb und Leine tragen sowie von einem Volljährigen geführt werden.

  • Island:

    • Die Einfuhr von Pit Bull Terrier/Staffordshire Bull Terrier, Fila Brasileiro, Toso Inu, Dogo Argentino und deren Mischlingen ist verboten.

    • Mischlinge zwischen Hund und Wolf dürfen nicht eingeführt werden.

  • Niederlande

    • ​Es dürfen keine Pittbull-Terrier oder deren Kreuzungen eingeführt werden.
       
    • Die Mitnahme von Staffordshire-Terriern ist zwar erlaubt, jedoch sollte das Zuchtbuch mitgenommen werden.

 

  • Dänemark: Es ist verboten, Pitbullterrier und Tosas sowie deren Kreuzungen einzuführen.

  • Norwegen: Es ist nicht erlaubt, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino oder deren Kreuzungen einzuführen.

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