Versichern24.at in der Presse: Der Weg zum günstigen Risikoschutz

Der Weg zum günstigen Risikoschutz

Versicherungen. Eine Ablebensversicherung ist für viele zu empfehlen, oft ist sie sogar unerlässlich. Wenn die Unisex-Richtlinie Ende des Jahres in Kraft tritt, wird es für Frauen teuer.

Wien. Lebensversicherungen gelten als kompliziert, intransparent und teuer. Das liegt auch daran, dass sie oft die Er- mit der Ablebensversicherung kombinieren. So werden zwei völlig unterschiedliche Ziele, nämlich das Sparen für das Alter und die Risikoabsicherung, miteinander kombiniert. Das sei völlig unsinnig, kritisieren nicht nur Konsumentenschützer.

Um das Geldbörsel zu schonen, sollte die Vorsorge von der Absicherung getrennt werden. Während die Diskussion über die richtige Form der Altersvorsorge Bände füllen könnte, ist der Fall bei der Ablebensversicherung klar. Denn die Polizzen sind günstig zu haben und recht schnell erklärt. Der Kunde vereinbart mit der Versicherung eine Summe, die seine Hinterbliebenen erhalten sollen, wenn er stirbt. Dafür zahlt er während der Laufzeit des Vertrags eine jährliche Prämie.

Auch für Berufstätige wichtig

 

Besonders wichtig ist so eine Versicherung zum Beispiel für junge Familienväter. „Und Mütter“, ergänzt Helmut Mojescick, Obmann der Wiener Versicherungsmakler. In beiden Fällen seien die Hinterbliebenen – also der Lebenspartner und die Kinder – hart getroffen. Dass ein Elternteil in Schwierigkeiten kommt, wenn der Hauptverdiener ausfällt, liegt dabei auf der Hand. Doch der umgekehrte Fall ist nicht weniger schlimm.

So müssen sich Hinterbliebene, die voll im Berufsleben stehen, zum Beispiel um Tagesmütter oder Kinderkrippen kümmern. Von hohen zusätzlichen Kosten kann in beiden Fällen ausgegangen werden.

Selbst für Alleinlebende kann eine Ablebensversicherung sinnvoll sein – etwa, damit die Eltern im Ernstfall die Begräbniskosten schultern können. „Man sollte sich einfach die Frage stellen: Was, wenn ich einmal sterbe?“, sagt Gabi Kreindl vom Verein für Konsumenteninformationen.

Um einen Prämienvergleich wird man jedenfalls nicht herumkommen, denn die Unterschiede sind groß. Bei einem 30-jährigen Mann, der eine Summe von 100.000 Euro zehn Jahre lang versichern möchte, liegen die Angebote auf dem Versicherungsportal Versichern24.at zwischen 50,10 und 109,20 Euro pro Jahr. Der günstigste Anbieter ist hier die Europa-Versicherung. Frauen zahlen deutlich weniger: Für sie gibt es schon Angebote ab 32 Euro.

Das wird sich aber bald ändern, denn am 21. Dezember tritt die „Unisex-Richtlinie“ in Kraft. Versicherer dürfen ab diesem Termin keine unterschiedlichen Tarife für Männer und Frauen mehr anbieten. Rein rechnerisch müssten die günstigsten Tarife für beide Geschlechter dann um die 40 Euro pro Jahr liegen. Genaue Kalkulationen liegen aber noch nicht vor. Was aber so gut wie sicher ist: Für Frauen wird es teurer, für Männer günstiger. Also sollten sich Frauen, die ohnehin über den Abschluss einer Polizze nachdenken, sputen. Gerade über eine lange Vertragslaufzeit können sie sich mit der alten Regelung noch einiges sparen.

Junge Kinder, höherer Schutz

 

Welche Summe man für den Ernstfall versichern lässt, hängt von der persönlichen Situation ab. Je jünger die Kinder sind, desto höher sollte die Summe sein. So sollte man sich überlegen, ab welchem Zeitpunkt sich die Kinder selbst versorgen können. Einige Versicherer haben auch Polizzen mit fallender Deckungssumme und dementsprechend niedrigeren Prämien im Angebot.

Wer die Tarife vergleicht, dem werden die Begriffe „Zahlbeitrag“ und „Tarifbeitrag“ über den Weg laufen. Wichtig ist vor allem Ersterer. Er spiegelt die zu zahlende Prämie wider. Im Notfall könnte der Zahlbeitrag auf den Tarifbeitrag angehoben werden, etwa wenn eine Epidemie unerwartet viele Versicherungsnehmer dahinrafft. Das sei aber seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr vorgekommen, sagt Mojescick.

Nichtraucher zahlen übrigens bei den meisten Anbietern viel weniger. Hier zu flunkern ist aber nicht zu empfehlen: Sonst kann die Versicherung im Nachhinein ganz leicht die Zahlung verweigern. Das gilt auch für chronische Krankheiten wie etwa Herzfehler.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 22.09.2012)