Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit beginnt mit der vollendeten Geburt und ist damit von der Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden, die sich nach dem Alter und Geistesfähigkeit der betreffenden Person richtet.