Selbstbehalt in der Autoversicherung

Im Schadensfall kommt die Versicherung meist nicht für den gesamten Schaden auf, sondern einen Teil davon müssen Sie selbst übernehmen. Wie hoch dieser Selbstbehalt oder auch Schadenersatzbeitrag ausfällt, wird beim Abschluss der Versicherung vereinbart. Je höher Sie den Selbstbehalt wählen, desto mehr können Sie bei der Prämie sparen. Die Versicherung bezahlt dann im Ernstfall für …

Kfz Versicherung: Erweiterter regionaler Versicherungsschutz

Neben der normalen Grünen Karte gibt es auch noch die “Große Grüne Karte”. Diese muss eigens von der Versicherung ausgestellt werden und gilt für den Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei. Dabei muss das jeweilige Länderkürzel extra angeführt werden. Für die Türkei gibt es bei manchen Versicherungen Einschränkungen. Bei einer Reise in die …

Kfz Versicherung: Grüne Karte bei Auslandsreisen in Europa

In folgenden Ländern muss die Grüne Versicherungskarte zwingend mitgeführt werden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien und Ukraine. Achtung: Im Kosovo ist die Versicherungskarte nicht gültig. Bei einer Reise in den Kosovo muss bei der Einreise eine eigene Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Kfz Versicherung: Grüne Versicherungskarte

Die grüne Karte gilt weltweit als gültiger Nachweis für Ihre Autoversicherung. In europäischen Ländern reicht theoretisch bereits das Nummernschild des Fahrzeuges aus um die ordnungsmäßige Versicherung des Fahrzeuges zu belegen. Bei Kontrollen wird dann aber trotzdem oft die Grüne Karte verlangt.

Kfz Versicherung: Örtliche Geltung der Versicherung

In der Regel gelten österreichische Fahrzeugversicherungen in ganz Europa, wenn Sie außerhalb der österreichischen Landesgrenze unterwegs sind. Auf Reisen im Ausland (auch in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union), sollte immer die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Manchmal müssen Zuschläge entrichtet werden, wenn weiter entfernte Länder bereist werden, auch wenn diese innerhalb Europas liegen. Allfällige Einschränkungen können Sie im …

Versicherungsschutz Vollkasko: Grobe Fahrlässigkeit

Die Vollkaskoversicherung deckt für gewöhnlich keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers verursacht werden, wie zum Beispiel das Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze bei eisiger Fahrbahn, das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee, das Abstellen des Fahrzeuges ohne Handbremse auf abschüssigem Gelände usw. Bei manchen Versicherungen können Fälle grober Fahrlässigkeit in die Deckung aufgenommen werden, allerdings …

Versicherungsschutz Vollkasko: Leasing Restwertversicherung

Kommt es bei einem Unfall mit einem geleasten Fahrzeug zu einem Totalschaden, so geht die Zahlung der Vollkaskoversicherung an das Leasingunternehmen. Die Versicherungsleistung bei Totalschaden richtet sich für gewöhnlich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs, also dem Wert am Gebrauchtwagenwert zum Zeitpunkt des Unfalls. Liegt dieser unter dem Restwert laut Leasingvertrag, so müssen Sie für den …

Teilkasko und Vollkasko: Diebstahl persönlicher Gegenstände

Normalerweise umfasst die Deckung der Kaskoversicherung die im Falle eines Einbruchs am Fahrzeug entstandenen Schäden, nicht jedoch den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Wagen. Viele Versicherer bieten jedoch gegen einen Prämienaufschlag erweiterten Versicherungsschutz, der auch für gestohlene Gegenstände gilt. Allerdings wird für elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys oder iPhones nur dann Ersatz geleistet, wenn …

Teilkasko und Vollkasko: Erhöhte Totalschadenleistung

Normalerweise richtet sich der von der Kaskoversicherung geleistete Ersatz bei einem Totalschaden nach dem Zeitwert des Fahrzeuges. Der Zeitwert ist jener Wert, den das betreffende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat. Besonders bei Wägen, die jünger als ein Jahr sind, entspricht das oft nicht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges. Das heißt, die …